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Tagesablauf

In der Öffentlichkeit fällt im Zusammenhang mit Justizvollzugsanstalten oftmals recht abfällig der Ausdruck „Hotelvollzug“. Das wirkliche Leben der Inhaftierten in deutschen Gefängnissen ist ein anderes als landläufig angenommen.

Die Justizvollzugsanstalt Bützow ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges mit bis zu 550 Inhaftierten und rund 260 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Der Vollzugsalltag ist straff organisiert und richtet sich maßgeblich nach den in den einzelnen Haftbereichen geltenden Tagesablaufplänen. Die Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes arbeiten im Dreischichtsystem und gewährleisten somit den 24-Stundenbetrieb der Justizvollzugsanstalt. Der Tagesablauf ist durchorganisiert. Es besteht für alle Strafgefangenen Arbeitspflicht, jedoch kann nicht allen Gefangenen ein Arbeitsplatz angeboten werden.
Derzeit gehen rund 50 Prozent der Inhaftierten innerhalb der JVA Bützow einer Arbeitstätigkeit nach, bzw. nehmen an einer schulischen oder an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme teil.

Im Folgenden stellen wir Ihnen einen Hafttag exemplarisch dar!

06:15 UhrZählung und Lebendkontrolle
Beginn eines ganz "normalen Vollzugsalltags" in der Justizvollzugsanstalt Bützow:
Stationsbeamte öffnen die Hafträume und führen eine Sichtkontrolle (die sogenannte Lebendkontrolle) durch.
ab 06:25 UhrArbeiter werden zu den Arbeitsbetrieben gebracht
Arbeitsbeginn:
Die Inhaftierten gehen gestaffelt in die jeweiligen Arbeits- und Ausbildungsbetriebe oder in die interne Schule.
08:00 Uhr bis 09:00 UhrAufenthalt im Freien (Freistunde)
Die nicht arbeitenden Inhaftierten nehmen zu dieser Zeit den ihnen gesetzlich zustehenden Aufenthalt im Freien (Freistunde) im inneren Sicherheitsbereich der Anstalt wahr. Hierbei wird der Aufenthalt im Freien von dem Vollzugspersonal überwacht. Nach der Hälfte der Zeit (30 Minuten) haben die Inhaftierten die Möglichkeit, in die Unterkunftsbereiche vorzeitig zurückzukehren. Im Anschluss werden die Gefangenen in ihrem Haftraum unter Verschluss gebracht.
09:00 bis 10:00 UhrAufschluss für Nichtarbeiter
Die nicht arbeitenden Gefangenen erhalten Aufschluss. Sie können sich frei innerhalb der geschlossenen Abteilung bewegen. Der Aufschluss auf den Abteilungen wird stets durch die Stationsbediensteten überwacht Im Anschluss werden die Gefangenen in ihrem Haftraum unter Verschluss gebracht.
11:00 UhrMittagskostausgabe
Das Mittagessen wird von den arbeitenden Inhaftierten in den Sozialräumen der Betriebe bzw. in der Schule eingenommen. Die nicht arbeitenden Inhaftierten nehmen ihr Mittagessen an der Haftraumtür in Empfang und essen allein auf ihrem Haftraum.
13:00 Uhr bis 18:00 UhrDurchführung von Behandlungsmaßnahmen
Die Gefangenen nehmen an Behandlungsmaßnahmen (z.B. Anti-Gewaltgruppe, Soziales Training, Suchtberatung, psychologische Gespräche etc.) teil. In dieser Zeit können Gespräche mit den Fachdiensten der Anstalt und der Abteilungsleitung geführt werden.
16:00 Uhr bis 17:00 UhrAufenthalt im Freien für Arbeiter
Die arbeitenden Inhaftierten nehmen zu dieser Zeit den ihnen gesetzlich zustehenden Aufenthalt im Freien (Freistunde) im inneren Sicherheitsbereich der Anstalt wahr. Die Freistunde wird vom Vollzugspersonal überwacht. Nach der Hälfte der Zeit (30 Minuten) haben die Inhaftierten die Möglichkeit, in die Unterkunftsbereiche vorzeitig zurückzukehren.
17:30 UhrAbend- und Morgenkostausgabe
Der Hausarbeiter einer jeweiligen Station verteilt im Beisein der Stationsbeamten an der Haftraumtür das Abendbrot sowie das Frühstück für den kommenden Tag.
17:00 bis 19:00 UhrAufschluss für Arbeiter und Nichtarbeiter
Nun ist Zeit für Freizeitangebote: z.B. Nutzung des Sportraumes, Kochgruppe oder Malzirkel, Teilnahme an religiösen Veranstaltungen sowie Gottesdiensten, selbständige Beschäftigung im Gruppenraum der Station; Möglichkeit zum Telefonieren mit Angehörigen und/oder Freunden.
19:00 UhrNachteinschluss
Jeder Inhaftierter hat sich in seinen Haftraum zu begeben. Um 19:00 Uhr erfolgt der Nachteinschluss.
Die Gefangenen haben nach 19:00 Uhr die Möglichkeit je nach Interesse in ihrem Haftraum zu lesen und sofern sie über technische Geräte verfügen, Radio bzw. CD zu hören oder sich das Fernsehprogramm anzuschauen. Sie bestimmen selbst wann das Licht in ihrem Haftraum gelöscht wird.

Am Wochenende erfolgt der Nachteinschluss um 17:00 Uhr.


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