Neben den Angeboten zur schulischen und beruflichen Bildung werden zahlreiche Behandlungsmaßnahmen angeboten, die helfen sollen das Vollzugsziel – die Befähigung der Gefangenen künftig ein Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung zu führen – zu erreichen. Diese spezielle Behandlung umfasst u.a. die Auseinandersetzung mit der Straftat und den Hintergründen der Straffälligkeit und das Erlernen und die Einübung sozial adäquater Verhaltensweisen. Auf Grundlage der Zugangsdiagnostik, der sogenannten Behandlungsuntersuchung, wird für jeden Gefangenen ein individueller Vollzugsplan erstellt. Dieser enthält insbesondere die aus vollzuglicher Sicht erforderlichen Behandlungsmaßnahmen, an denen der Gefangene während seiner Haftzeit teilnehmen soll. Hierzu zählen therapeutische Maßnahmen, Trainingsmaßnahmen, Beratungsangebote sowie seelsorgerische Veranstaltungen.