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Die Gefangenenmitverantwortung (GMV)

Die Gefangenenmitverantwortung (GMV) bietet den Inhaftierten die Möglichkeit, ihre Interessen zu vertreten und an der Vollzugsgestaltung mitzuwirken.

Außerdem soll sie das Zusammenleben zwischen den Anstaltsbediensteten und Inhaftierten fördern und für gegenseitiges Verständnis werben. Näheres zur inhaltlichen Arbeit der GMV regelt eine Satzung.

Die GMV ist ein Gremium von Delegierten. Sie werden jährlich von Inhaftierten der einzelnen Vollzugsabteilungen (Hafthäuser) nach den Grundsätzen der allgemeinen, freien und geheimen Wahl gewählt. Aus ihrer Mitte wählen sie einen GMV - Sprecher. Gemäß der GMV - Satzung findet jeweils einmal im Monat eine gemeinsame Sitzung der GMV – Mitglieder mit der Anstaltsleitung statt. Darüber hinaus treffen sich die Mitglieder der GMV einmal im Monat zur gemeinsamen Beratung.

Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) - Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung – bildet die rechtliche Grundlage.

Vollzitat:

§ 160 StVollzG - Gefangenenmitverantwortung

„Den Gefangenen und Untergebrachten soll ermöglicht werden, an der Verantwortung für Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse teilzunehmen, die sich ihrer Eigenart und der Aufgabe der Anstalt nach für ihre Mitwirkung eignen.“


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