Informationen für Angehörige

Kammer

Dinge des täglichen Bedarfs

Die Kammer der JVA Bützow verwahrt das Eigentum, Gepäck sowie die Wertgegenstände der Inhaftierten sicher bis zu deren Entlassung. Die für die Bekleidung und Ausstattung der Gefangenen erforderlichen Gegenstände werden auf Kosten des Landes MV beschafft und bleiben Landeseigentum. Die Reinigung und Instandhaltung der anstaltseigenen Bekleidung sowie der sonstigen Wäsche wird von der Kammer überwacht. Die Wäsche wird regelmäßig in der justizeigenen Wäscherei gereinigt und gegen Frischwäsche ausgetauscht. Darüber hinaus ist die Kammer für die Beschaffung und Lagerung der anstaltseigenen Bekleidung, der Ausstattungsgegenstände (Geschirr, Besteck etc.), sowie der Verbrauchsgüter (z.B. Reinigungsmittel, Hygieneartikel) verantwortlich. Sie verwaltet diese Bestände und ist für die Ausgabe an die Inhaftierten, für die Erhaltung und Pflege der Gegenstände sowie für die ordnungsgemäße aktenmäßige Erfassung der Ausgabe an die Inhaftierten verantwortlich. In der JVA Bützow werden grundsätzlich drei Typen der Grundausstattung an die Inhaftierten ausgehändigt. Das Sortiment reicht dabei von Messer und Gabel bis hin zu Sportschuhen.

Grundausstattung I

Für alle Inhaftierten

Grundausstattung II

Anstaltsbekleidung

Grundausstattung III

Arbeitsbekleidung
2 Decken
1 Deckenbezug
1 Bettlaken
1 Kopfkeilbezug
3 Handtücher
2 Geschirrtücher
1 Teller
1 Tasse
1 Plastikschale
1 Messer
1 Gabel
1 Löffel
1 Kaffeelöffel
2 Jogginganzüge
4 T-Shirt
1 Polo Shirt
8 Paar Unterwäsche
8 Paar Socken
1 Parka
1 Hose
1 Sweat-Shirt
1 Sportschuhe
1 Badelatschen
1 Schlafanzug
Mütze, Schal, Handschuhe, Gürtel nach Bedarf
nach Einsatz







In der JVA Bützow dürfen Strafgefangene keine private Bekleidung tragen.
Inhaftierte mit Untersuchungshaft können grundsätzlich private Bekleidung tragen.
Sie können ein TV mit max. 20 Zoll Bildschirmdiagonale und ein Radiorecorder mitbringen. Diese Geräte werden durch eine Fachfirma überprüft. Die anfallenden Kosten von 12,70 € pro Gerät können Sie mitbringen. Nicht zugelassen sind Videorecorder, Play Station II und III, Spielkonsolen anderer Hersteller, mitgebrachte Kosmetik, Schreibzeug und Nahrungs und Genussmittel.
Sollten Sie weitere Fragen haben, erreichen Sie uns zu den Geschäftszeiten von 07.30 bis 15.30 unter der Telefonnummer 038462/55-234.
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