Die Kammer der JVA Bützow verwahrt das Eigentum, Gepäck sowie die Wertgegenstände der Inhaftierten sicher bis zu deren Entlassung. Die für die Bekleidung und Ausstattung der Gefangenen erforderlichen Gegenstände werden auf Kosten des Landes MV beschafft und bleiben Landeseigentum. Die Reinigung und Instandhaltung der anstaltseigenen Bekleidung sowie der sonstigen Wäsche wird von der Kammer überwacht. Die Wäsche wird regelmäßig in der justizeigenen Wäscherei gereinigt und gegen Frischwäsche ausgetauscht. Darüber hinaus ist die Kammer für die Beschaffung und Lagerung der anstaltseigenen Bekleidung, der Ausstattungsgegenstände (Geschirr, Besteck etc.), sowie der Verbrauchsgüter (z.B. Reinigungsmittel, Hygieneartikel) verantwortlich. Sie verwaltet diese Bestände und ist für die Ausgabe an die Inhaftierten, für die Erhaltung und Pflege der Gegenstände sowie für die ordnungsgemäße aktenmäßige Erfassung der Ausgabe an die Inhaftierten verantwortlich. In der JVA Bützow werden grundsätzlich drei Typen der Grundausstattung an die Inhaftierten ausgehändigt. Das Sortiment reicht dabei von Messer und Gabel bis hin zu Sportschuhen.
Grundausstattung IFür alle Inhaftierten |
Grundausstattung IIAnstaltsbekleidung |
Grundausstattung IIIArbeitsbekleidung |
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2 Decken 1 Deckenbezug 1 Bettlaken 1 Kopfkeilbezug 3 Handtücher 2 Geschirrtücher 1 Teller 1 Tasse 1 Plastikschale 1 Messer 1 Gabel 1 Löffel 1 Kaffeelöffel |
2 Jogginganzüge 4 T-Shirt 1 Polo Shirt 8 Paar Unterwäsche 8 Paar Socken 1 Parka 1 Hose 1 Sweat-Shirt 1 Sportschuhe 1 Badelatschen 1 Schlafanzug Mütze, Schal, Handschuhe, Gürtel nach Bedarf |
nach Einsatz
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