Die Gefangenen der JVA Bützow haben die Möglichkeit vom ihrem „Hausgeld“ Einkäufe in der Justizvollzugsanstalt zu tätigen.
Der Einkauf wird an festgelegten Tagen im Monat durchgeführt. Die Gefangenen können vom "Hausgeld" folgende Waren einkaufen: Lebensmittel (Obst- und Wurstkonserven, Frischobst, Süßigkeiten und mehr) Genussmittel, wie zum Beispiel Tabak, Kaffee, Tee, Mittel, die der Körperpflege dienen, Schreibwaren, Kosmetikartikel, Briefmarken, Zeitschriften. Insgesamt umfasst das Sortiment der Firma Ernst Holtz e.K. ungefähr 620 Artikel.
Der Einkauf wird bargeldlos abgewickelt. Der Kaufmann rechnet im Nachhinein mit der Zahlstelle der JVA Bützow ab. Jeder Gefangene bekommt rechtzeitig vor den jeweiligen Einkäufen einen Kontoauszug zum Einkauf ausgehändigt, aus dem die Summe des zu verbrauchenden Geldbetrages hervorgeht.