Informationen für Angehörige

Geldangelegenheiten

Während der Geschäftszeit kann in der Zahlstelle Bargeld eingezahlt oder ausgezahlt werden. Bei der Besuchsdurchführung kann Bargeld auf das Konto eines Gefangenen eingezahlt werden. Es kann aber auch unter

Angabe des Namens
der Buchnummer
und folgendem Verwendungszweck
3601 9600 29692
für den Gefangenenen
Geld auf das Konto der
Landeszentralkasse
Mecklenburg-Vorpommern
Kontonummer 1400 1518
Bankleitzahl 1300 0000
Bundesbank-Filiale Rostock

eingezahlt oder überwiesen werden. Ihr Geld wird auf einem mit dem Namen des Gefangenen geführten Personenkonto gebucht. Der Gefangene erhält regelmäßig Abrechnungen über den Stand seines Haus-, Eigen- und Überbrückungsgeldes. Einzahlungen zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafe sind jederzeit möglich.


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