Während der Geschäftszeit kann in der Zahlstelle Bargeld eingezahlt oder ausgezahlt werden.
Bei der Besuchsdurchführung kann Bargeld auf das Konto eines Gefangenen eingezahlt werden. Es kann aber
auch unter
eingezahlt oder überwiesen werden. Ihr Geld wird auf einem mit dem Namen des Gefangenen geführten Personenkonto gebucht. Der Gefangene erhält regelmäßig Abrechnungen über den Stand seines Haus-, Eigen- und Überbrückungsgeldes. Einzahlungen zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafe sind jederzeit möglich.